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Geplantes Verbot für Menthol, Kühlstoffe & Sucralose in E-Liquids

Geplantes Verbot für Menthol, Kühlstoffe & Sucralose in E-Liquids

Geschätze Lesezeit: 6 Minuten
Paulina
28.01.2026

Stand: 27.01.2026

Wer heute E-Liquids kauft, stößt ständig auf sie: „Ice“-Noten, Cooling-Effekte und „Fresh“-Aromen. Diese können als klares Geschmacksprofil oder als fast unsichtbare Technik im Hintergrund auftreten, die das Dampfen „weicher“ wirken lässt. Genau diese Stoffgruppe rückt in Deutschland aktuell in den Fokus der Regulierung.

Im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat liegt ein Referentenentwurf zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung vor. Das Ziel ist klar formuliert: 13 Aroma- und Kühlstoffe sollen in E-Zigaretten und Nachfüllbehältern künftig nicht mehr verwendet werden dürfen.

Was soll verboten werden?

Der Entwurf nennt konkret Menthol, mehrere Cooling Agents (chemische Kühlstoffe) sowie Sucralose (Süßstoff). Diese 13 Stoffe sollen in die Verbotsliste aufgenommen werden, sodass Produkte, die sie enthalten, nach Inkrafttreten der Liste nicht mehr verkehrsfähig wären.

Im Mittelpunkt stehen dabei zwei Wirkprinzipien:

  1. Stoffe, die das Inhalieren oder die Nikotinaufnahme erleichtern (Cooling-/Menthol-Effekt).
  2. Stoffe, die beim Erhitzen problematische Nebenprodukte bilden können (Sucralose).

Warum werden Kühlstoffe kritisch gesehen?

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stuft Kühlstoffe in E-Zigaretten als potenziell gesundheitsschädlich ein. In der öffentlichen Einordnung wird vor allem auf mögliche Belastungen von Leber und Nieren hingewiesen, während die Datenlage zur Lunge beim Inhalieren vieler Substanzen noch begrenzt ist.

Der Referentenentwurf verweist zudem auf BfR-Stellungnahmen (u. a. 003/2026) zu einzelnen Kühlstoffen und begründet die geplanten Verbote ausdrücklich mit dem Vorsorgeprinzip.

Warum ist Sucralose dabei?

Sucralose wird in Liquids verwendet, um Geschmacksprofile „runder“ und „süßer“ wirken zu lassen. Das BfR weist jedoch darauf hin, dass sich Sucralose bei höheren Temperaturen in gesundheitsschädliche Chlorverbindungen zersetzen kann. Studien zeigen diese Zersetzung im Kontext von E-Zigaretten. Zusätzlich werden bei sucralosehaltigen Liquids erhöhte Mengen bestimmter Aldehyde beschrieben.

Und Menthol?

Menthol ist besonders, weil es nicht nur nach „Mint“ schmeckt, sondern auch physiologisch wirkt. So kann es sensorische Reize dämpfen und das Dampfen dadurch als weniger „kratzig“ erscheinen lassen. Das BfR diskutiert hier unter anderem den Mechanismus über TRPM8-Rezeptoren und die mögliche Rolle von Menthol beim Einstieg und der Attraktivität – inklusive Jugendschutz-Perspektive.

Ab wann könnte das gelten?

Für Verbraucher:innen und Handel ist der entscheidende Punkt: Es handelt sich (noch) um einen Entwurf. Dieser sieht vor, dass die Verordnung sechs Kalendermonate nach der Verkündung in Kraft tritt. Erst ab diesem Zeitpunkt wäre das Inverkehrbringen von Produkten mit den betroffenen Stoffen untersagt.

Was bedeutet das jetzt für Sie als Dampfer:in?

Solange keine Verkündung erfolgt ist, ändert sich im Alltag zunächst nichts. Trotzdem lohnt es sich, zwei Dinge im Blick zu behalten:

  • Cooling/„Ice“ ist nicht immer Menthol: Viele Produkte erzeugen Kühle über andere Stoffe, die geschmacksneutral sein können.
  • DIY-Süßung: Gerade bei selbst gemischten Liquids ist Sucralose als Zusatzstoff verbreitet. Das BfR weist hier ausdrücklich auf relevante Konzentrationen und Erhitzungseffekte hin.

Warum wird das diskutiert?

Behördliche Bewertungen (u. a. vom Bundesinstitut für Risikobewertung – BfR) sind Teil der fachlichen Grundlage für die regulatorische Überprüfung bestimmter Stoffe. In seinen Veröffentlichungen betont das BfR zugleich, dass es bei einzelnen Inhaltsstoffen Datenlücken gibt und die Bewertung je nach Verfügbarkeit von Studien und Nutzungsszenarien erfolgt.

Für Sie als Nutzer:in bedeutet das, dass die Debatte aktuell stark regelungs- und vorsorgeorientiert geführt wird, also mit dem Ziel, einheitliche Vorgaben für den Markt zu schaffen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des VdeH. In diesem Kontext bringt sich Spardampfer aktiv ein:

Was macht Spardampfer mit dieser Information?

Spardampfer ist Mitglied im Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH), der die Interessen der Branche auf politischer Ebene vertritt. Der Verband hat in der Vergangenheit bereits regulatorische Entscheidungen im engen Austausch begleitet und darauf reagiert.

Bei diesem Thema steht für uns vor allem eines im Vordergrund: Transparenz. Regulierung entsteht zwar nicht „über Nacht“, sie kann jedoch Sortimente, Rezepturen und manchmal auch Lieblingsprofile verändern. Wenn sich der Entwurf weiter konkretisiert, werden im nächsten Schritt praktische Fragen folgen. Welche Produkte sind betroffen? Welche Alternativen gibt es? Welche Profile bleiben verfügbar, wenn auch in anderer Formulierung?

Für ein pauschales gesetzliches Verbot von Menthol in E-Zigaretten gibt es nach aktuellem Stand keine eindeutig belastbare wissenschaftliche Evidenz. Die Einschätzungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), auf die sich der Referentenentwurf stützt, beruhen überwiegend auf einer vorsorgeorientierten Bewertung bei gleichzeitig begrenzter Datenlage.

In seinen eigenen Veröffentlichungen weist das BfR darauf hin, dass derzeit nur wenige belastbare Daten zu den gesundheitlichen Wirkungen der betreffenden Substanzen bei inhalativer Aufnahme vorliegen. Die verfügbare Studienlage wird insgesamt als gering eingestuft.

In der fachlichen und politischen Diskussion wird zudem auf mögliche Marktfolgen hingewiesen. Ein weitreichendes Verbot bestimmter Inhaltsstoffe könnte den legalen Markt erheblich unter Druck setzen und bestehende Strukturen schwächen. Erfahrungen aus anderen Regulierungsbereichen zeigen, dass ein stark eingeschränktes legales Angebot das Risiko birgt, den Schwarzmarkt zu stärken – mit entsprechenden Nachteilen für das Steueraufkommen, die Produktkontrolle und den Verbraucherschutz.

Aus Jugend- und Verbraucherschutzperspektive ist der Erhalt eines regulierten und kontrollierten Marktes von zentraler Bedeutung. Legale Produkte unterliegen klaren Qualitätsanforderungen, Altersprüfungen und Haftungsregelungen. Illegale Angebote hingegen entziehen sich jeder Kontrolle. Vor diesem Hintergrund betonen Branchenvertreter, dass eine Regulierung wirksam, verhältnismäßig und praktikabel ausgestaltet sein sollte, um unbeabsichtigte Nebenwirkungen zu vermeiden.

Dabei ist auch die Einordnung wichtig: Es geht nicht um ein Verbot einzelner Gerätekategorien, sondern um spezifische Inhaltsstoffe. Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand gilt die E-Zigarette insgesamt weiterhin als deutlich weniger schädliche Alternative zum klassischen Rauchen. Eine Regulierung sollte daher das Ziel verfolgen, Risiken zu minimieren, ohne bewährte Alternativen für erwachsene Raucher:innen unnötig zu verdrängen.

FAQ

Sind Menthol-Liquids ab sofort verboten?

Nein, Stand 27.01.2026 ist es ein Referentenentwurf. Er wird erst nach Verkündung plus Übergangsfrist relevant.

Geht es nur um Menthol?

Nein, der Entwurf umfasst 13 Stoffe, darunter Menthol, Sucralose und mehrere Kühlstoffe/Cooling Agents.

Warum werden Cooling Agents reguliert?

Weil das BfR bei den geprüften Stoffen gesundheitliche Risiken sieht und die Inhalationsdatenlage teils unklar ist.

Warum steht Sucralose auf der Liste?

Weil beim Erhitzen Zersetzungsprodukte entstehen können. Das BfR verweist dabei auf Studien zu chlorierten Verbindungen und weiteren potenziell problematischen Nebenprodukten.