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Gesetzliche Gewährleistung

EU-Hinweis „Gesetzliche Gewährleistung“: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Bei vertragswidriger Ware muss der Verkäufer kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor.

Mehr zu Ihren Rechten: europa.eu/youreurope/garantien