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Illegale Vapes: Aktuelle Zollfälle und die Folgen für den regulierten Markt

von David Froitzheim 5 Min. Lesezeit
    Illegale Vapes: Aktuelle Zollfälle und die Folgen für den regulierten Markt

    Das Wichtigste in Kürze

    Die Zollmeldungen vom 17. und 18. September 2026 berichten von rund 600.000 sichergestellten Vapes im Essener Ermittlungsverfahren und etwa 150.000 in Hamburg. Die Behörden nennen Steuerschäden in Millionenhöhe. Die Ermittlungen dauern an; für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

    Illegaler Vape-Handel schadet dem regulierten Markt: Wer Steuern hinterzieht und Produktvorgaben umgeht, kann sich unzulässige Kostenvorteile gegenüber regelkonformen Händlern verschaffen. Das verzerrt den Wettbewerb, unterläuft den Verbraucherschutz und kann das Vertrauen in die gesamte Branche belasten.

    Aktuelle Zollfälle aus Essen und Hamburg zeigen das Ausmaß des illegalen Vape-Handels. Wir erklären, wie Steuerhinterziehung und umgangene Vorschriften den Wettbewerb verzerren und dem legalen Handel schaden.

    Zollfahndung Essen: Rund 600.000 Vapes sichergestellt

    Nach der gemeinsamen Mitteilung der ZeOS NRW und des Zollfahndungsamts Essen vom 18. September wurden bei Durchsuchungen rund 600.000 Vapes auf mehr als 100 Paletten sichergestellt und 13 Haftbefehle vollstreckt. Das Verfahren richtet sich gegen 23 Beschuldigte. Der Zoll schätzt den Steuerschaden der sichergestellten Ware auf etwa vier Millionen Euro. Zudem wurden Vermögenswerte von mehr als 2,25 Millionen Euro gesichert, darunter Immobilien, Gold und Bargeld; hinzu kommen 37 Bankkonten mit noch unbekanntem Saldo. 1 – Zoll Essen

    Davon zu unterscheiden ist der größere Ermittlungskomplex: Eine Gruppe von Mitarbeitenden eines E-Zigaretten-Herstellers soll zwischen Januar 2024 und März 2025 mehr als 7,6 Millionen nikotinhaltige Einweg-Vapes nach Deutschland eingeführt haben. Hierfür nennen die Behörden einen geschätzten Verbrauchsteuerschaden von rund 33,3 Millionen Euro. Diese Zahl beschreibt den untersuchten Zeitraum, nicht allein den aktuellen Fund. Die beiden Schadensangaben dürfen deshalb nicht einfach addiert werden. 1 – Zoll Essen

    Hamburg: Rund 150.000 unversteuerte E-Zigaretten

    In einem gesonderten Verfahren durchsuchten am 16. September mehr als 130 Zollfahnderinnen und Zollfahnder mit weiteren Einsatzkräften Wohnungen und Lagerstätten in Hamburg. Nach der Mitteilung vom 17. September wurden etwa 150.000 unversteuerte E-Zigaretten sowie Versandmaterial und elektronische Beweismittel sichergestellt. Der Zoll beziffert den Steuerschaden auf rund 1,2 Millionen Euro. 2 – Zoll Hamburg

    Die Verdächtigen sollen über einen Onlineshop bundesweit mit illegalen und nicht verkehrsfähigen Einweg-E-Zigaretten gehandelt haben. Ermittelt wird wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei. Auch hier gilt: Die Behörden schildern einen Ermittlungsstand. Für die Beschuldigten beider Verfahren gilt die Unschuldsvermutung. 2 – Zoll Hamburg

    Warum illegaler Vape-Handel den regulierten Markt schädigt

    Die folgenden Punkte sind unsere redaktionelle Einordnung der Fälle und der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Zollmeldungen belegen keine konkreten Umsatzverluste einzelner Fachhändler und erlauben auch keine Berechnung des gesamten Schwarzmarktanteils.

    Hinterzogene Steuern verzerren den Preisvergleich

    Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Tabaksteuer auf Substitute für Tabakwaren 0,32 Euro je Milliliter. Bei zwei Millilitern sind das rechnerisch 0,64 Euro, bei zehn Millilitern 3,20 Euro Tabaksteuer. Die Beträge beschreiben ausschließlich diese Steuer, nicht den vollständigen Verkaufspreis. 3 – Tabaksteuergesetz

    Wer unversteuerte Ware vertreibt, umgeht damit einen Kostenbestandteil, den die reguläre Lieferkette tragen muss. Das kann Spielraum für niedrigere Preise oder höhere Margen schaffen. Ein solches Angebot setzt Händler unter Druck, die ihre Ware ordnungsgemäß beziehen und kalkulieren. Der Vorteil entsteht hier durch den Regelverstoß – und sagt nichts über eine bessere Leistung des Anbieters aus.

    Umgangene Produktvorgaben schaffen ungleiche Bedingungen

    Für nikotinhaltige elektronische Einwegzigaretten und Einwegkartuschen gilt eine Volumengrenze von zwei Millilitern. Nikotinhaltige Nachfüllbehälter dürfen höchstens zehn Milliliter enthalten; für die Flüssigkeit gilt ein maximaler Nikotingehalt von 20 Milligramm je Milliliter. Diese Vorgaben beziehen sich auf die jeweils genannten Produktarten. Aus einer beworbenen Zugzahl allein lässt sich die Rechtmäßigkeit eines Produkts nicht ableiten. 4 – Tabakerzeugnisgesetz, § 14

    Hinzu kommen Informationspflichten: Dazu gehören ein Beipackzettel und vorgeschriebene Verpackungsangaben, etwa zu Inhaltsstoffen, Nikotingehalt und Charge. Nikotinhaltige Produkte benötigen außerdem den vorgeschriebenen Warnhinweis. 5 – Tabakerzeugnisgesetz, § 156 – Tabakerzeugnisverordnung, § 27

    Wer diese Anforderungen umgeht, konkurriert unter anderen Bedingungen als Anbieter, die sie einhalten. Zugleich können Verbrauchern Informationen fehlen, die für die Einordnung eines Produkts notwendig sind. Ob ein konkretes beschlagnahmtes Gerät zusätzlich verunreinigt ist oder fehlerhaft arbeitet, lässt sich aus einer Sicherstellung allein jedoch nicht feststellen.

    Vertrauen kann über den einzelnen Fall hinaus leiden

    Meldungen über illegale Ware können Zweifel an der gesamten Produktgruppe auslösen. Aus unserer Sicht kann dies auch regelkonforme Anbieter belasten: Regelkonforme Hersteller und Händler müssen erklären, welche Anforderungen für ihre Produkte gelten, während die öffentliche Wahrnehmung durch Schwarzmarktfälle geprägt wird. Wie groß dieser Vertrauenseffekt tatsächlich ist, lässt sich aus den vorliegenden Meldungen nicht beziffern.

    Jugendschutz muss für alle Anbieter gelten

    Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche; die Vorgaben erfassen auch nikotinfreie elektronische Zigaretten und den Versandhandel. Aus unserer Sicht gehört die Durchsetzung dieser Regeln ebenso zu fairen Marktbedingungen wie die korrekte Besteuerung. Ein Verkauf an Minderjährige ist für die beiden hier beschriebenen Verfahren durch die herangezogenen Meldungen allerdings nicht belegt. 7 – Jugendschutzgesetz, § 10

    Unsere Einordnung: Regeln brauchen wirksame Durchsetzung

    Die aktuellen Fälle verdeutlichen, warum illegaler Vape-Handel mehr als ein Problem entgangener Steuereinnahmen ist. Wo Abgaben hinterzogen und Produktvorgaben umgangen werden, können Anbieter ins Hintertreffen geraten, die sich an die Regeln halten. Gleichzeitig wird der Zweck von Kennzeichnung und Verbraucherschutz unterlaufen.

    Für uns ist deshalb entscheidend, dass gesetzliche Anforderungen wirksam und entlang der gesamten Lieferkette durchgesetzt werden. Ein fairer Markt braucht gleiche Bedingungen für Hersteller, Importeure und Händler. Die strafrechtliche Verantwortung der einzelnen Beschuldigten müssen die laufenden Verfahren klären.

    Quellen

    Die Fallangaben stützen sich vorrangig auf Behördenmitteilungen. Die rechtliche Einordnung beruht auf den nachfolgend verlinkten Gesetzestexten. Alle Quellen wurden am 18. September 2026 geprüft.

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