Liquids steuerfrei bis Ende 2026? Was hinter der Tabaksteuer-Panne steckt

Das Wichtigste in Kürze
In der Praxis nein: Das Bundesfinanzministerium wendet trotz der Tabaksteuer-Panne bis zum 31. Dezember 2026 weiter 0,32 Euro je Milliliter an. Liquids im Handel sind ohnehin bereits versteuert und werden dadurch nicht günstiger. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer auf 0,38 Euro je Milliliter.
Sind Liquids jetzt steuerfrei?
In der Praxis nein. Das Bundesfinanzministerium hat einen Fehler im neuen Tabaksteuergesetz eingeräumt, wendet aber bis zum 31. Dezember 2026 weiter den bisherigen Satz von 0,32 Euro je Milliliter an. Ein Sprecher sagte dazu: „Aber der Wille des Gesetzgebers ist klar und wir wenden weiter die alten Steuersätze an.“ Die Generalzolldirektion wurde angewiesen, das neue Gesetz vorerst nicht anzuwenden.
Nach dem reinen Wortlaut des Gesetzes halten einige Juristen und Branchenverbände Liquids bis Jahresende tatsächlich für steuerfrei. Diese Lesart ist umstritten, und selbst die Branche warnt davor, sich darauf zu verlassen. Dustin Dahlmann vom Bündnis für Tabakfreien Genuss: „Wir raten niemandem, jetzt Produkte ohne Steuer zu verkaufen.“
Werden Liquids dadurch günstiger?
Nein. Die Tabaksteuer zahlen nicht Sie an der Kasse, sondern Hersteller und Importeure, bevor die Ware in den Handel kommt. Dafür kaufen sie Steuerzeichen, die an jeder Packung angebracht sind (§ 17 TabStG). Die Liquids im Handel sind also längst versteuert.
Selbst wenn sich die Lesart „steuerfrei“ durchsetzen sollte, beträfe sie nur Ware, die in diesen Wochen neu versteuert wird. Eine Rückzahlung an Käufer ist nicht zu erwarten. Für Nikotinshots gilt dasselbe wie für Liquids.
Was ist bei der Tabaksteuer schiefgegangen?
Der Bundestag hat Mitte Oktober 2026 beschlossen, die Tabaksteuer ab 2027 in vier Stufen zu erhöhen, der Bundesrat hat das Gesetz passieren lassen. Die neuen Sätze sollten am 1. Januar 2027 starten. Im Gesetz steht aber: „Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“ Verkündet wurde es am 20. Oktober 2026, in Kraft ist es damit seit dem 21. Oktober.
Das Gesetz ersetzt die bisherige Steuertabelle vollständig. Für Liquids nennt die neue Tabelle nur Sätze ab 2027. Der alte Satz von 0,32 Euro ist gestrichen, und für die Wochen bis zum Jahresende steht dort nichts. Daher die Schlagzeile „Liquids steuerfrei“.
Bei Zigaretten wirkt derselbe Fehler in die andere Richtung: Ihr neuer Grundtarif ist der Satz, der eigentlich erst ab 2030 gelten soll. Nach dem Wortlaut gilt er schon jetzt. Auch hier wendet das Ministerium weiter die alten Sätze an.
Wie konnte der Fehler durch alle Instanzen rutschen?
Laut Finanzministerium stand der Fehler schon im eigenen Gesetzentwurf. Danach fiel er an keiner Station auf, obwohl der Satz zum Inkrafttreten jedes Mal im Text stand. Selbst die Meldung des Bundesrats zu seinem Beschluss nennt ihn wörtlich.
| Datum | Station |
|---|---|
| 06.07.2026 | Das Kabinett beschließt den Gesetzentwurf des Finanzministeriums. |
| 07.09.2026 | Der Entwurf geht als Drucksache 21/7859 an den Bundestag. |
| 14.10.2026 | Der Finanzausschuss hebt die Sätze für Liquids an. Die Regel zum Inkrafttreten bleibt. |
| 15.10.2026 | Der Bundestag beschließt das Gesetz mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. |
| 16.10.2026 | Das Gesetz passiert den Bundesrat. |
| 19.10.2026 | Bundespräsident, Bundeskanzler und Finanzminister unterschreiben. |
| 20.10.2026 | Verkündung im Bundesgesetzblatt (2026 I Nr. 309), in Kraft ab dem Folgetag. |
Das Ministerium spricht von einem technischen Fehler beim Datum. Die Kritik fiel deutlich aus: Dietmar Bartsch, Haushaltsexperte der Linken, nennt ihn „schlicht Dilettantismus“. Der Oldenburger Jura-Professor Volker Boehme-Neßler sagt, Finanzminister Lars Klingbeil habe „ein totales Chaos angerichtet“. Jan Mücke vom Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse wirft der Regierung vor, „handwerklich schlecht“ zu arbeiten.
Wie soll der Fehler behoben werden?
Das Ministerium hat eine Berichtigung angestoßen. Im Gespräch ist ein vereinfachtes Verfahren nach § 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien: Druckfehler und „offenbare Unrichtigkeiten“ dürfen mit Zustimmung der Präsidenten von Bundestag und Bundesrat korrigiert werden, ohne dass erneut abgestimmt wird.
Ob das reicht, ist umstritten. Kritiker halten nur eine Korrektur durch den Gesetzgeber für rechtssicher, und manche Juristen halten es für unzulässig, dass der Zoll ein geltendes Gesetz vorerst nicht anwenden soll. Bis zum 24. Oktober 2026 war keine Berichtigung veröffentlicht.
Was ändert sich ab 2027?
Unabhängig von der Panne steigt die Steuer auf Liquids ab dem 1. Januar 2027 jedes Jahr:
| Zeitraum | Steuer je Milliliter | Steuer je 10-ml-Flasche |
|---|---|---|
| bis 31.12.2026 | 0,32 € | 3,20 € |
| 2027 | 0,38 € | 3,80 € |
| 2028 | 0,40 € | 4,00 € |
| 2029 | 0,42 € | 4,20 € |
| ab 2030 | 0,44 € | 4,40 € |
Für eine 10-ml-Flasche sind das 2027 0,60 Euro mehr Tabaksteuer. Gibt der Handel die Erhöhung voll weiter, steigt der Preis mit Umsatzsteuer um rund 0,71 Euro.
Geplant waren ursprünglich kleinere Schritte, von 0,33 Euro ab 2027 bis 0,36 Euro ab 2030. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurden die Sätze angehoben; die Koalition begründet das damit, dass Liquids Einstiegsprodukte seien. Wie die Steuer berechnet wird und welche Produkte darunter fallen, lesen Sie im Ratgeber Liquidsteuer 2026 und 2027 im Überblick.
Häufige Fragen
Sind Liquids bis Ende 2026 steuerfrei?
Sind Nikotinshots jetzt steuerfrei?
Kann ich Liquids jetzt steuerfrei kaufen?
Bekomme ich die bezahlte Liquidsteuer zurück?
Wie hoch ist die Liquidsteuer 2027?
Quellen
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 309: Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes vom 19. Oktober 2026, verkündet am 20. Oktober 2026 (Steuersätze, Inkrafttreten)
- Bundestags-Drucksache 21/8605: Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 14. Oktober 2026 (Entwurf, Änderungen, Begründung)
- Deutscher Bundestag: Beschluss vom 15. Oktober 2026
- Bundesrat Kompakt: Plenarsitzung vom 16. Oktober 2026
- t-online (dpa), 22. Oktober 2026: Aussagen des Bundesfinanzministeriums und der Verbände, Berichtigung nach § 61 GGO
- Stuttgarter Zeitung, 21. Oktober 2026: Fehler im Entwurf, Kritik aus Politik und Wissenschaft
- ad-hoc-news, 23. Oktober 2026: Anweisung an den Zoll, juristische Kritik, versteuerte Ware
- § 17 Tabaksteuergesetz: Entrichtung der Steuer über Steuerzeichen
Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag richtet sich an Erwachsene. Er gibt den Stand vom 24. Oktober 2026 wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
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