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In welchen Ländern ist das Dampfen verboten und in welchen erlaubt?

von David Froitzheim 11 Min. Lesezeit
In welchen Ländern ist das Dampfen verboten und in welchen erlaubt?

Das Wichtigste in Kürze

Stand 22.09.2026 sind E-Zigaretten unter anderem in Thailand, Singapur, Vietnam, auf den Malediven und in Laos weitreichend verboten. Thailand untersagt die Einfuhr, den Handel, den Besitz und den Konsum, Singapur verbietet die Einfuhr, den Verkauf, den Besitz, den Kauf und die Nutzung. In der Türkei gilt hingegen eine Reiseregelung: Personen ab 18 Jahren dürfen ein bereits benutztes Gerät sowie bis zu 30 ml Liquid oder bis zu drei Einweg-E-Zigaretten mitführen. In Japan ist der persönliche Import von bis zu 120 ml nikotinhaltigem Liquid oder 60 Kartuschen ohne zusätzliches Importverfahren erlaubt. In Australien ist die Traveller’s Exemption auf zwei Vapes, 20 Zubehörteile und 200 ml Liquid begrenzt.

Vor der Reise sollten Einfuhr, Besitz, Nutzung und Kauf bzw. Verkauf getrennt geprüft werden. Brasilien verbietet beispielsweise die Einfuhr, nicht aber den persönlichen Besitz. Mexiko verbietet seit Januar 2026 unter anderem Import und Verkauf, nimmt jedoch nichtkommerziellen Besitz und Konsum ausdrücklich vom Verbotskatalog aus.

E-Zigaretten im Ausland: Länder-Check

LandEinfuhrBesitzNutzungKauf / Verkauf
ThailandverbotenverbotenverbotenHandel verboten
SingapurverbotenverbotenverbotenKauf, Verkauf und Vertrieb verboten
Vietnamverbotenverbotenverbotennicht für Reisende legal erhältlich
Maledivenverbotenverbotenverbotenfreier Verkauf verboten
LaosverbotenverbotenverbotenHandel und Vertrieb verboten
IndienverbotenGesetz verbietet u. a. Lagerung und Transport; kein eigenständiges Nutzungsverbot in der geprüften Vorschriftkein ausdrückliches Nutzungsverbot in der geprüften VorschriftVerkauf und Vertrieb verboten
Hongkongverboten; Ausnahme für bestimmten Airside-Transitkommerzieller Besitz verboten; seit 30.04.2026 auch Besitz bestimmter Vape-Produkte im öffentlichen Raumöffentlich seit 30.04.2026 verbotenVerkauf verboten
KatarE-Zigaretten-Geräte und entsprechende Teile auf der Zollliste verbotener Warenaus der geprüften Zollquelle nicht ableitbaraus der geprüften Zollquelle nicht ableitbarseparat prüfen
TürkeiReiseregelung mit begrenzten Mengenim Rahmen der Reiseregelungörtliche Regeln beachtenkommerzieller Import eingeschränkt
Ägyptenreguliert; aktuelle Reisemenge vor Abreise prüfenkein generelles Verbot belegtörtliche Regeln beachtenreguliert
VAE / Dubainur regelkonforme Produktegrundsätzlich möglichin öffentlichen Innenräumen eingeschränktregulierter Verkauf
Griechenlandkein allgemeines Vape-Einfuhrverbot aus dem EU-Produktrahmenerlaubtzahlreiche Nutzungsverboteregulierter Verkauf
Spanienkeine 2-ml-Reisefreimenge aus der TPDerlaubtin bestimmten öffentlichen Bereichen verbotenregulierter Verkauf
Japanbegrenzter persönlicher Import möglichmöglichörtliche Regeln beachtennikotinhaltige Liquids nicht regulär als frei verkäufliche Vape-Produkte zugelassen
AustralienTraveller’s Exemption: max. 2 Geräte, 20 Zubehörteile, 200 ml LiquidBundesstaaten-Regeln beachtenBundesstaaten-Regeln beachtentherapeutische Vapes über Apotheken
USABundes- und Bundesstaatenrecht beachtenje nach Bundesstaatje nach Bundesstaat und KommuneVerkauf bundesweit ab 21
Brasilienverboten, auch für EigengebrauchEigenbesitz erlaubtindividueller Gebrauch grundsätzlich erlaubt; örtliche Rauchverbote geltenVerkauf verboten
Mexikoverbotennichtkommerzieller Besitz ausgenommennichtkommerzieller Konsum ausgenommenHandel und Verkauf verboten
Argentinienfrüheres generelles Verbotsregime 2026 aufgehoben; aktueller Einfuhrweg vor Reise prüfenneuer RegulierungsrahmenreguliertRegistrierung und Kontrolle statt altem Totalverbot
Frankreich – Einweg-VapesReisestatus separat prüfenprivater Besitz nicht generell verbotenallgemeine Vape-RegelnVerkauf, Vertrieb und kostenlose Abgabe verboten
Belgien – Einweg-VapesReisestatus separat prüfenkein allgemeines Besitzverbot aus dem Marktverbotallgemeine Vape-RegelnVerkauf seit 01.01.2025 verboten
Großbritannien – Einweg-VapesReisestatus separat prüfenprivater Besitz nicht generell verbotenallgemeine Vape-RegelnVerkauf und Abgabe seit 01.06.2025 verboten
Österreich – Einweg-VapesReisestatus separat prüfenkein allgemeines Privatbesitzverbot aus § 2 TNRSGallgemeine Vape-RegelnInverkehrbringen verboten; Altbestände bis 31.12.2026

Wo sind Vapes verboten?

Die Verbote sind besonders weitreichend in Singapur, Thailand, Vietnam, auf den Malediven und in Laos.

In Singapur sind die Einfuhr, der Verkauf, der Vertrieb, der Kauf, der Besitz und die Nutzung von Vapes verboten. Seit Mai 2026 liegt die maximale Geldstrafe für den Kauf, Besitz oder die Nutzung regulärer Vaporizer bei 10.000 SGD. Für Import- und Lieferdelikte gelten deutlich höhere Strafrahmen.

In Thailand sind Einfuhr, Handel, Besitz und Konsum verboten. Das Auswärtige Amt nennt bei Verstößen hohe Geldstrafen oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.

In Vietnam ist die Einfuhr, der Besitz und die Nutzung sämtlicher elektronischer Zigaretten, einschließlich Verdampfern und Tabakerhitzern sowie dazugehörigem Equipment, untersagt. Das Auswärtige Amt warnt ausdrücklich davor, entsprechende Geräte oder Zubehör nach Vietnam einzuführen.

Auf den Malediven gilt seit November 2024 ein Importverbot. Seit Dezember 2024 sind zusätzlich Besitz, Gebrauch, freier Verkauf, Herstellung und Werbung verboten.

In Laos sind die Ein- und Ausfuhr, die Verwendung und die Herstellung von E-Zigaretten und Verdampfern verboten. Auch Besitz, Handel und Vertrieb sind untersagt.

Indien: Import und Handel verboten

Der Prohibition of Electronic Cigarettes Act 2019 Indiens verbietet die Produktion, Herstellung, den Import, Export, Transport, Verkauf, Vertrieb, die Lagerung und die Werbung für E-Zigaretten. Die Einfuhr ist somit auch für Reisende keine zulässige Option. Der private Konsum wird in dem Gesetz dagegen nicht als eigener Verbotstatbestand genannt.

Hongkong: Einfuhr verboten, Regeln seit April 2026 verschärft

In Hongkong ist die Einfuhr und der Verkauf sogenannter Alternative Smoking Products, einschließlich E-Zigaretten, verboten. Seit dem 30. April 2026 ist zudem der Besitz bestimmter Produkte, wie E-Liquids und Vape-Kapseln, im öffentlichen Raum untersagt. Auch die öffentliche Nutzung ist verboten.

Für Reisende gibt es jedoch eine wichtige Transit-Ausnahme: Das Einfuhrverbot gilt nicht für Produkte, die eine Person am Hong Kong International Airport im Transit mitführt, solange sie die Einreisekontrolle nicht passiert hat.

Katar: Einfuhr von E-Zigaretten-Geräten verboten

Die katarische Zollbehörde führt elektronische Zigaretten, elektronische Shishas, elektrisch beheizte Zigaretten sowie entsprechende Teile in ihrer Liste verbotener Waren auf. Somit sollte eine E-Zigarette nicht nach Katar eingeführt werden. Für den privaten Besitz und die Nutzung liefert die aktuell geprüfte Zollquelle keine eindeutig gleichwertige Aussage.

Argentinien ist seit 2026 kein klassisches Verbotsland mehr

Lange wurde Argentinien in internationalen Länderlisten als Vape-Verbotsland geführt. Diese Einstufung ist jedoch seit Mai 2026 veraltet.

Am 4. Mai 2026 hob die ANMAT die seit 2011 geltende Regelung auf, die den Import, den Vertrieb und den Verkauf von E-Zigaretten verboten hatte. Gleichzeitig führte das Gesundheitsministerium einen neuen Rahmen für die Registrierung, Rückverfolgbarkeit und Kontrolle von Tabak- und Nikotinprodukten ein.

Für die persönliche Einfuhr lässt sich daraus jedoch noch keine einfache touristische Freimenge ableiten. Reisende sollten deshalb vor der Abreise den konkreten Einfuhrweg prüfen.

E-Zigarette in Thailand: Einfuhr, Besitz und Dampfen verboten

In Thailand sind die Einfuhr, der Handel, der Besitz und der Konsum von E-Zigaretten verboten.

Der thailändische Zoll stuft E-Zigaretten als Waren ein, deren Einfuhr in das Königreich untersagt ist. Die Behörden haben ihre Maßnahmen gegen illegale Importe auch im Jahr 2026 fortgesetzt.

Neben der Einfuhr erfasst das Auswärtige Amt auch Handel, Besitz und Konsum. Als mögliche Sanktionen werden hohe Geld- und Haftstrafen von bis zu fünf Jahren genannt.

Für eine Reise nach Thailand sollte daher weder ein wiederbefüllbares Gerät noch eine Einweg-Vape mitgeführt werden.

E-Zigarette in der Türkei: welche Mengen dürfen Reisende mitnehmen?

Gemäß der aktuellen türkischen Zollregel dürfen Reisende ab 18 Jahren ein bereits verwendetes Gerät sowie begrenzte Mengen an Liquid, Kartuschen oder Einweg E-Zigaretten mitführen. Stand.

Das türkische Rundschreiben 2020/7 enthält eine Ausnahme für das persönliche Reisegepäck. Das Rundschreiben 2024/18 hat die zulässige Menge für Einweg-E-Zigaretten geändert.

Vorgesehen sind:

  • ein bereits verwendetes elektronisches Gerät,
  • bis zu 30 ml Kartuschen beziehungsweise Liquid oder
  • bis zu 3 Einweg E-Zigaretten.

E-Zigarette in Ägypten

E-Zigaretten sind in Ägypten nicht grundsätzlich verboten, für deren Einfuhr und Nutzung gelten jedoch nationale Vorgaben.

Aus den geprüften Informationen der ägyptischen Behörden lässt sich für Reisende keine allgemeine touristische Freimenge für Vape-Geräte und Liquids ableiten. Die persönliche Einfuhr sollte daher vor der Reise bei der ägyptischen Zollbehörde oder der zuständigen Auslandsvertretung erfragt werden.

Vape in Dubai und den VAE

In den Vereinigten Arabischen Emiraten dürfen E-Zigaretten reguliert angeboten werden. Verkauf und Nutzung unterliegen nationalen sowie lokalen Vorgaben.

Gemäß Bundesrecht dürfen Tabakprodukte nur in zugelassenen Bereichen angeboten und verkauft werden. Importierte Produkte, die nicht den technischen Standards der VAE entsprechen, können auf Kosten des Importeurs wieder ausgeführt oder vernichtet werden.

In geschlossenen öffentlichen Bereichen gilt ein Rauchverbot. Zulässige Raucherbereiche werden gesondert ausgewiesen.

E-Zigarette in Griechenland und Spanien

Für E-Zigaretten mit Nikotin gelten innerhalb der EU die Produktvorgaben der Tabakproduktrichtlinie. Art. 20 begrenzt unter anderem:

  • Nachfüllbehälter mit nikotinhaltigem Liquid auf 10 ml,
  • Tanks und Kartuschen auf 2 ml,
  • die Nikotinkonzentration auf 20 mg/ml.

Diese Werte beziehen sich auf Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Sie stellen jedoch keine Einfuhr- oder Reisefreimengen dar. Wer also mit einer E-Zigarette nach Spanien oder Griechenland reist, darf die 2 ml Tankgrenze nicht als zulässige persönliche Liquidmenge beim Grenzübertritt interpretieren.

E-Zigarette in Griechenland

E-Zigaretten sind in Griechenland reguliert erhältlich. Für ihre Nutzung gelten an zahlreichen öffentlichen Orten die griechischen Rauch- und Nichtraucherschutzregeln.

E-Zigarette in Spanien

Auch in Spanien sind E-Zigaretten grundsätzlich erlaubt, ihre Nutzung ist jedoch an gesetzlich festgelegten Orten eingeschränkt. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Einrichtungen des Gesundheits- und Bildungswesens sowie Bereiche des öffentlichen Verkehrs.

Fernreiseziele mit Sonderregeln: Japan, Australien und USA

E-Zigarette in Japan: bis zu 120 ml nikotinhaltiges Liquid

In Japan werden nikotinhaltige Vape-Liquids und Kartuschen arzneimittelrechtlich behandelt. Ein begrenzter persönlicher Import ist möglich.

Das japanische Gesundheitsministerium nennt für die Abfertigung ohne zusätzliches Importverfahren einen Monatsbedarf von:

  • maximal 120 ml nikotinhaltigem Liquid oder
  • maximal 60 Kartuschen beziehungsweise
  • höchstens 000 Zügen.

Grundsätzlich kann ein Verdampfergerät und bei Bedarf ein Ersatzgerät ohne zusätzliches Importverfahren eingeführt werden. Für größere Mengen ist eine Importbestätigung erforderlich.

Der freie Verkauf nikotinhaltiger Liquids im japanischen Binnenmarkt unterliegt hingegen dem dortigen Arzneimittelrecht.

E-Zigarette in Australien: 2 Geräte, 20 Pods und 200 ml Liquid

Die australische Traveller’s Exemption erlaubt Vaping-Produkte nur in begrenzter Menge für therapeutische Zwecke.

Pro Reisendem sind maximal vorgesehen:

  • 2 Vapes insgesamt,
  • 20 Zubehörteile wie Kartuschen, Kapseln oder Pods,
  • 200 ml Vape-Liquid.

Die Produkte müssen für die Behandlung des Reisenden oder einer von ihm betreuten Person bestimmt sein, die auf demselben Schiff oder Flugzeug einreist.

Eine private Bestellung über das australische Personal Importation Scheme ist für Vaping-Produkte nicht vorgesehen. Die TGA schließt Vapes, Liquids, Zubehör und Vape-Kits von diesem Importweg ausdrücklich aus.

Seit Oktober 2024 können Erwachsene ab 18 Jahren in teilnehmenden Apotheken therapeutische Vapes mit bis zu 20 mg/ml Nikotin ohne Rezept beziehen, sofern das jeweilige Recht des Bundesstaates oder Territoriums dies zulässt. Vor der Abgabe ist eine Beratung vorgesehen.

E-Zigarette in den USA

In den USA sind E-Zigaretten bundesrechtlich reguliert, wobei sich die zusätzlichen Regeln zwischen den Bundesstaaten und Kommunen unterscheiden.

Auf Bundesebene dürfen Händler E-Zigaretten und E-Liquids nur an Personen ab 21 Jahren verkaufen. Die FDA zählt E-Zigaretten ausdrücklich zu den von Tobacco 21 erfassten Produkten.

Für die Nutzung, die Aromen und weitere Verkaufsbeschränkungen muss zusätzlich das Recht des jeweiligen Bundesstaates bzw. des Reiseziels geprüft werden.

Brasilien: Einfuhr verboten, Eigenbesitz erlaubt

Brasilien verbietet die Einfuhr von E-Zigaretten, auch im persönlichen Reisegepäck. Der Besitz und die individuelle Nutzung für den Eigengebrauch sind hingegen nicht generell verboten.

Die ANVISA verbietet die Herstellung, den Import, den Verkauf, den Vertrieb, die Lagerung und den Transport zu kommerziellen Zwecken sowie die Werbung. Das Importverbot umfasst ausdrücklich auch die Einfuhr für den persönlichen Gebrauch und im Reisegepäck.

Für den privaten Besitz formuliert die Behörde eine andere Regel: Eine E-Zigarette für den Eigengebrauch mitzuführen bzw. zu besitzen, ist nicht generell verboten. Auch die individuelle Nutzung ist nicht grundsätzlich untersagt, in geschlossenen Gemeinschaftsbereichen gelten jedoch Rauchverbote.

Wer aus dem Ausland nach Brasilien einreist, darf daraus keine Einfuhrerlaubnis ableiten. Das Mitbringen über die Grenze bleibt verboten.

Mexiko: Einfuhr verboten, privater Besitz ausgenommen

Seit dem 17. Januar 2026 verbietet Mexiko den Import, Export, Handel, Vertrieb und Verkauf von E-Zigaretten. Der nichtkommerzielle Besitz und Konsum sind davon ausgenommen.

Art. 282 Quáter der Ley General de Salud erfasst unter anderem:

  • Herstellung und Produktion,
  • kommerziellen Transport und Lagerung,
  • Import und Export,
  • Handel und Vertrieb,
  • Verkauf und Abgabe.

Der unmittelbar folgende Satz nimmt Konsum und Besitz vom Verbot aus, sofern sie nicht den genannten kommerziellen Tätigkeiten dienen. Die Reform wurde am 15. Januar 2026 veröffentlicht und ist nach den gesetzlichen Inkrafttretensregeln am 17. Januar 2026 in Kraft getreten.

Eine Vape zu besitzen und sie aus dem Ausland nach Mexiko einzuführen sind damit rechtlich unterschiedliche Vorgänge. Die Einfuhr steht ausdrücklich im Verbotskatalog.

Einweg-Vapes in Europa: was 2027 in Belgien, Frankreich, Großbritannien und Österreich gilt

In mehreren europäischen Ländern dürfen Einweg-Vapes nicht mehr regulär verkauft oder in den Verkehr gebracht werden. Die Verbote betreffen den Markt und nicht pauschal jeden privaten Besitz.

Belgien: Verkauf seit 1. Januar 2025 verboten

Seit dem 1. Januar 2025 ist der Verkauf von Einweg-E-Zigaretten in Belgien verboten. Der Föderale Öffentliche Dienst Gesundheit Belgiens führt sie ausdrücklich unter den Produkten, die nicht auf dem belgischen Markt in Verkehr gebracht werden dürfen.

Frankreich: Verkauf und Vertrieb seit Februar 2025 verboten

Frankreich verbietet seit dem 26. Februar 2025 bei vorbefüllten, nicht wiederbefüllbaren E-Zigaretten:

  • Besitz zum Zweck des Verkaufs, Vertriebs oder der kostenlosen Abgabe,
  • Angebot zum Verkauf,
  • Verkauf,
  • Vertrieb und
  • kostenlose Abgabe.

Kartuschen sind ausdrücklich ausgenommen. Ein allgemeines Verbot des privaten Besitzes enthält Art. L3513-5-1 nicht.

Großbritannien: Verkauf und Abgabe seit Juni 2025 verboten

Ab dem 1. Juni 2025 ist es Unternehmen und Organisationen im Vereinigten Königreich untersagt, Einweg-Vapes zu verkaufen oder abzugeben. Das Verbot gilt für nikotinhaltige sowie nikotinfreie Geräte. Wiederverwendbare Vapes dürfen weiterhin verkauft werden.

Österreich: Inverkehrbringen 2026 verboten

Gemäß dem österreichischen TNRSG ist eine Einweg E-Zigarette ein Gerät, das weder nachgefüllt noch nachgeladen werden kann. Nachfüllbehälter, Tanks zum Nachfüllen und auswechselbare Einwegkartuschen gelten hingegen nicht als Einweg E-Zigaretten im Sinne dieser Regelung.

  • Das TNRSG verbietet das Inverkehrbringen von Einweg E-Zigaretten. Für bereits vor Inkrafttreten der Regelung hergestellte oder in den Verkehr gebrachte Produkte gilt eine Übergangsfrist: Einzelhändler dürfen ihre Altbestände noch bis zum 31. Dezember 2026 an Verbraucher abgeben.

Ab 2027 endet damit auch diese Abverkaufsfrist.

Als wiederverwendbare Alternative finden Sie bei Spardampfer: Mehrweg Vapes

Einfuhr, Besitz, Nutzung und Kauf sind rechtlich getrennte Bereiche

Als Einfuhr wird das Verbringen eines Geräts über die Landesgrenze bezeichnet. Brasilien verbietet beispielsweise sogar die persönliche Einfuhr im Reisegepäck.

Der Besitz des Geräts betrifft die Zeit nach der Einreise beziehungsweise die Zeit innerhalb des Landes. Brasilien erlaubt den Besitz zum Eigengebrauch, obwohl die Einfuhr verboten ist. Auch Mexiko nimmt den nichtkommerziellen Besitz ausdrücklich vom Verbotskatalog aus.

Die Nutzung kann separat eingeschränkt sein. So verbietet Hongkong seit dem 30. April 2026 die Nutzung von Alternative Smoking Products im öffentlichen Raum.

Kauf und Verkauf werden häufig über Marktregeln geregelt. Die Einwegverbote in Frankreich, Belgien, Großbritannien und Österreich richten sich vor allem gegen den Verkauf, die Abgabe oder das Inverkehrbringen und begründen nicht allein ein allgemeines Privatbesitzverbot.

E-Zigarette im Flugzeug

Für Akkus, Handgepäck und Flüssigkeiten gelten zusätzlich die Sicherheits- und Transportregeln der Flughäfen und Fluggesellschaften. Der separate Ratgeber E-Zigarette im Flugzeug: Was ist erlaubt? behandelt diese Themen.

Die Flugregel sagt jedoch nichts darüber aus, ob eine Vape anschließend legal in das Zielland eingeführt werden darf. Thailand ist ein gutes Beispiel dafür: Die luftfahrtrechtlichen Vorschriften können den Transport eines Geräts in der Kabine erlauben, während die Einfuhr in das Land selbst verboten ist. Die thailändische Luftfahrtbehörde weist auf diesen Unterschied ausdrücklich hin.

So prüfen Sie die Vape-Regeln vor der Reise

Prüfen Sie kurz vor Abreise die Reisehinweise des Auswärtigen Amts sowie die Zoll-, Gesundheits- und Gesetzesportale des Ziellandes. Dabei sind vier Fragen relevant: Darf die Vape eingeführt, besessen, genutzt und vor Ort gekauft werden? Bei widersprüchlichen oder fehlenden Angaben sind die nationale Behörde bzw. die Auslandsvertretung die geeigneten Quellen.

Häufige Fragen zum Dampfen im Ausland

Was passiert, wenn ich in Thailand mit einer Vape erwischt werde?

In Thailand sind die Einfuhr, der Handel, der Besitz und der Konsum von E-Zigaretten verboten. Laut dem Auswärtigen Amt drohen bei Verstößen hohe Geld- und Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.

Darf ich meine E-Zigarette mit in die Türkei nehmen?

Das türkische Handelsministerium erlaubt Reisenden ab 18 Jahren die begrenzte Mitnahme von einem bereits verwendeten Gerät sowie bis zu 30 ml Liquid, Kartuschen oder drei Einweg-E-Zigaretten. Diese Grenze von drei Stück gilt seit der Änderung durch Rundschreiben 2024/18. Da sich Zollregeln kurzfristig ändern können, sollte die Regelung vor der Abreise nochmals beim türkischen Zoll oder bei einer türkischen Auslandsvertretung geprüft werden.

Gilt ein Vape-Verbot auch beim Umsteigen?

Das hängt davon ab, ob das Transitland die Situation rechtlich als Einfuhr behandelt und ob Sie die Einreisekontrolle passieren. In Hongkong ist dieser Fall ausdrücklich geregelt: Das Importverbot gilt dort nicht für Alternative Smoking Products, die am Hong Kong International Airport im Transit mitgeführt werden, sofern der Reisende die Einreisekontrolle nicht passiert. Für andere Länder kann diese Regelung anders aussehen. Wenn Sie Ihr Gepäck abholen, neu einchecken oder offiziell in das Transitland einreisen müssen, sollten Sie vorab dessen Einfuhrregeln prüfen.

Kann ich vor Ort eine Vape kaufen, wenn die Einfuhr verboten ist?

Dies gilt jedoch nur, wenn der Verkauf im betreffenden Land legal ist. In Singapur sind beispielsweise sowohl die Einfuhr als auch der Verkauf, der Kauf, der Besitz und die Nutzung verboten. In Thailand sind ebenfalls Handel, Besitz und Konsum verboten. Ein Angebot vor Ort belegt daher nicht, dass der Verkauf legal ist.

Sind 2 ml Tankvolumen und 20 mg/ml Nikotin EU-Reisefreimengen?

Nein, das Inverkehrbringen von E-Zigaretten und nikotinhaltigen Liquids wird durch Art. 20 der EU-Tabakproduktrichtlinie geregelt. Die 2 ml beziehen sich auf Tanks bzw. Kartuschen und die 20 mg/ml auf die maximale Nikotinkonzentration. Die Richtlinie definiert somit keine persönliche Einfuhrmenge für Urlauber.

Darf ich eine Einweg-Vape mit nach Frankreich oder Österreich nehmen?

Frankreich verbietet den Verkauf, den Vertrieb und den Besitz von erfassten Einweg-Vapes zum Zweck des Verkaufs oder der Abgabe. Ein allgemeines privates Besitzverbot ist in der Vorschrift jedoch nicht enthalten. In Österreich ist das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten verboten. Auch § 2 TNRSG formuliert daraus kein allgemeines Privatbesitzverbot. Trotzdem sollten für die konkrete Einreise die zum Reisezeitpunkt geltenden Zollvorschriften geprüft werden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Abruf der nachfolgenden Quellen: 22.09.2026

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