In welchen Ländern ist das Dampfen verboten und in welchen erlaubt?

Das Wichtigste in Kürze
Vor der Reise sollten Einfuhr, Besitz, Nutzung und Kauf bzw. Verkauf getrennt geprüft werden. Brasilien verbietet beispielsweise die Einfuhr, nicht aber den persönlichen Besitz. Mexiko verbietet seit Januar 2026 unter anderem Import und Verkauf, nimmt jedoch nichtkommerziellen Besitz und Konsum ausdrücklich vom Verbotskatalog aus.
E-Zigaretten im Ausland: Länder-Check
| Land | Einfuhr | Besitz | Nutzung | Kauf / Verkauf |
|---|---|---|---|---|
| Thailand | verboten | verboten | verboten | Handel verboten |
| Singapur | verboten | verboten | verboten | Kauf, Verkauf und Vertrieb verboten |
| Vietnam | verboten | verboten | verboten | nicht für Reisende legal erhältlich |
| Malediven | verboten | verboten | verboten | freier Verkauf verboten |
| Laos | verboten | verboten | verboten | Handel und Vertrieb verboten |
| Indien | verboten | Gesetz verbietet u. a. Lagerung und Transport; kein eigenständiges Nutzungsverbot in der geprüften Vorschrift | kein ausdrückliches Nutzungsverbot in der geprüften Vorschrift | Verkauf und Vertrieb verboten |
| Hongkong | verboten; Ausnahme für bestimmten Airside-Transit | kommerzieller Besitz verboten; seit 30.04.2026 auch Besitz bestimmter Vape-Produkte im öffentlichen Raum | öffentlich seit 30.04.2026 verboten | Verkauf verboten |
| Katar | E-Zigaretten-Geräte und entsprechende Teile auf der Zollliste verbotener Waren | aus der geprüften Zollquelle nicht ableitbar | aus der geprüften Zollquelle nicht ableitbar | separat prüfen |
| Türkei | Reiseregelung mit begrenzten Mengen | im Rahmen der Reiseregelung | örtliche Regeln beachten | kommerzieller Import eingeschränkt |
| Ägypten | reguliert; aktuelle Reisemenge vor Abreise prüfen | kein generelles Verbot belegt | örtliche Regeln beachten | reguliert |
| VAE / Dubai | nur regelkonforme Produkte | grundsätzlich möglich | in öffentlichen Innenräumen eingeschränkt | regulierter Verkauf |
| Griechenland | kein allgemeines Vape-Einfuhrverbot aus dem EU-Produktrahmen | erlaubt | zahlreiche Nutzungsverbote | regulierter Verkauf |
| Spanien | keine 2-ml-Reisefreimenge aus der TPD | erlaubt | in bestimmten öffentlichen Bereichen verboten | regulierter Verkauf |
| Japan | begrenzter persönlicher Import möglich | möglich | örtliche Regeln beachten | nikotinhaltige Liquids nicht regulär als frei verkäufliche Vape-Produkte zugelassen |
| Australien | Traveller’s Exemption: max. 2 Geräte, 20 Zubehörteile, 200 ml Liquid | Bundesstaaten-Regeln beachten | Bundesstaaten-Regeln beachten | therapeutische Vapes über Apotheken |
| USA | Bundes- und Bundesstaatenrecht beachten | je nach Bundesstaat | je nach Bundesstaat und Kommune | Verkauf bundesweit ab 21 |
| Brasilien | verboten, auch für Eigengebrauch | Eigenbesitz erlaubt | individueller Gebrauch grundsätzlich erlaubt; örtliche Rauchverbote gelten | Verkauf verboten |
| Mexiko | verboten | nichtkommerzieller Besitz ausgenommen | nichtkommerzieller Konsum ausgenommen | Handel und Verkauf verboten |
| Argentinien | früheres generelles Verbotsregime 2026 aufgehoben; aktueller Einfuhrweg vor Reise prüfen | neuer Regulierungsrahmen | reguliert | Registrierung und Kontrolle statt altem Totalverbot |
| Frankreich – Einweg-Vapes | Reisestatus separat prüfen | privater Besitz nicht generell verboten | allgemeine Vape-Regeln | Verkauf, Vertrieb und kostenlose Abgabe verboten |
| Belgien – Einweg-Vapes | Reisestatus separat prüfen | kein allgemeines Besitzverbot aus dem Marktverbot | allgemeine Vape-Regeln | Verkauf seit 01.01.2025 verboten |
| Großbritannien – Einweg-Vapes | Reisestatus separat prüfen | privater Besitz nicht generell verboten | allgemeine Vape-Regeln | Verkauf und Abgabe seit 01.06.2025 verboten |
| Österreich – Einweg-Vapes | Reisestatus separat prüfen | kein allgemeines Privatbesitzverbot aus § 2 TNRSG | allgemeine Vape-Regeln | Inverkehrbringen verboten; Altbestände bis 31.12.2026 |
Wo sind Vapes verboten?
Die Verbote sind besonders weitreichend in Singapur, Thailand, Vietnam, auf den Malediven und in Laos.
In Singapur sind die Einfuhr, der Verkauf, der Vertrieb, der Kauf, der Besitz und die Nutzung von Vapes verboten. Seit Mai 2026 liegt die maximale Geldstrafe für den Kauf, Besitz oder die Nutzung regulärer Vaporizer bei 10.000 SGD. Für Import- und Lieferdelikte gelten deutlich höhere Strafrahmen.
In Thailand sind Einfuhr, Handel, Besitz und Konsum verboten. Das Auswärtige Amt nennt bei Verstößen hohe Geldstrafen oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.
In Vietnam ist die Einfuhr, der Besitz und die Nutzung sämtlicher elektronischer Zigaretten, einschließlich Verdampfern und Tabakerhitzern sowie dazugehörigem Equipment, untersagt. Das Auswärtige Amt warnt ausdrücklich davor, entsprechende Geräte oder Zubehör nach Vietnam einzuführen.
Auf den Malediven gilt seit November 2024 ein Importverbot. Seit Dezember 2024 sind zusätzlich Besitz, Gebrauch, freier Verkauf, Herstellung und Werbung verboten.
In Laos sind die Ein- und Ausfuhr, die Verwendung und die Herstellung von E-Zigaretten und Verdampfern verboten. Auch Besitz, Handel und Vertrieb sind untersagt.
Indien: Import und Handel verboten
Der Prohibition of Electronic Cigarettes Act 2019 Indiens verbietet die Produktion, Herstellung, den Import, Export, Transport, Verkauf, Vertrieb, die Lagerung und die Werbung für E-Zigaretten. Die Einfuhr ist somit auch für Reisende keine zulässige Option. Der private Konsum wird in dem Gesetz dagegen nicht als eigener Verbotstatbestand genannt.
Hongkong: Einfuhr verboten, Regeln seit April 2026 verschärft
In Hongkong ist die Einfuhr und der Verkauf sogenannter Alternative Smoking Products, einschließlich E-Zigaretten, verboten. Seit dem 30. April 2026 ist zudem der Besitz bestimmter Produkte, wie E-Liquids und Vape-Kapseln, im öffentlichen Raum untersagt. Auch die öffentliche Nutzung ist verboten.
Für Reisende gibt es jedoch eine wichtige Transit-Ausnahme: Das Einfuhrverbot gilt nicht für Produkte, die eine Person am Hong Kong International Airport im Transit mitführt, solange sie die Einreisekontrolle nicht passiert hat.
Katar: Einfuhr von E-Zigaretten-Geräten verboten
Die katarische Zollbehörde führt elektronische Zigaretten, elektronische Shishas, elektrisch beheizte Zigaretten sowie entsprechende Teile in ihrer Liste verbotener Waren auf. Somit sollte eine E-Zigarette nicht nach Katar eingeführt werden. Für den privaten Besitz und die Nutzung liefert die aktuell geprüfte Zollquelle keine eindeutig gleichwertige Aussage.
Argentinien ist seit 2026 kein klassisches Verbotsland mehr
Lange wurde Argentinien in internationalen Länderlisten als Vape-Verbotsland geführt. Diese Einstufung ist jedoch seit Mai 2026 veraltet.
Am 4. Mai 2026 hob die ANMAT die seit 2011 geltende Regelung auf, die den Import, den Vertrieb und den Verkauf von E-Zigaretten verboten hatte. Gleichzeitig führte das Gesundheitsministerium einen neuen Rahmen für die Registrierung, Rückverfolgbarkeit und Kontrolle von Tabak- und Nikotinprodukten ein.
Für die persönliche Einfuhr lässt sich daraus jedoch noch keine einfache touristische Freimenge ableiten. Reisende sollten deshalb vor der Abreise den konkreten Einfuhrweg prüfen.
E-Zigarette in Thailand: Einfuhr, Besitz und Dampfen verboten
In Thailand sind die Einfuhr, der Handel, der Besitz und der Konsum von E-Zigaretten verboten.
Der thailändische Zoll stuft E-Zigaretten als Waren ein, deren Einfuhr in das Königreich untersagt ist. Die Behörden haben ihre Maßnahmen gegen illegale Importe auch im Jahr 2026 fortgesetzt.
Neben der Einfuhr erfasst das Auswärtige Amt auch Handel, Besitz und Konsum. Als mögliche Sanktionen werden hohe Geld- und Haftstrafen von bis zu fünf Jahren genannt.
Für eine Reise nach Thailand sollte daher weder ein wiederbefüllbares Gerät noch eine Einweg-Vape mitgeführt werden.
E-Zigarette in der Türkei: welche Mengen dürfen Reisende mitnehmen?
Gemäß der aktuellen türkischen Zollregel dürfen Reisende ab 18 Jahren ein bereits verwendetes Gerät sowie begrenzte Mengen an Liquid, Kartuschen oder Einweg E-Zigaretten mitführen. Stand.
Das türkische Rundschreiben 2020/7 enthält eine Ausnahme für das persönliche Reisegepäck. Das Rundschreiben 2024/18 hat die zulässige Menge für Einweg-E-Zigaretten geändert.
Vorgesehen sind:
- ein bereits verwendetes elektronisches Gerät,
- bis zu 30 ml Kartuschen beziehungsweise Liquid oder
- bis zu 3 Einweg E-Zigaretten.
E-Zigarette in Ägypten
E-Zigaretten sind in Ägypten nicht grundsätzlich verboten, für deren Einfuhr und Nutzung gelten jedoch nationale Vorgaben.
Aus den geprüften Informationen der ägyptischen Behörden lässt sich für Reisende keine allgemeine touristische Freimenge für Vape-Geräte und Liquids ableiten. Die persönliche Einfuhr sollte daher vor der Reise bei der ägyptischen Zollbehörde oder der zuständigen Auslandsvertretung erfragt werden.
Vape in Dubai und den VAE
In den Vereinigten Arabischen Emiraten dürfen E-Zigaretten reguliert angeboten werden. Verkauf und Nutzung unterliegen nationalen sowie lokalen Vorgaben.
Gemäß Bundesrecht dürfen Tabakprodukte nur in zugelassenen Bereichen angeboten und verkauft werden. Importierte Produkte, die nicht den technischen Standards der VAE entsprechen, können auf Kosten des Importeurs wieder ausgeführt oder vernichtet werden.
In geschlossenen öffentlichen Bereichen gilt ein Rauchverbot. Zulässige Raucherbereiche werden gesondert ausgewiesen.
E-Zigarette in Griechenland und Spanien
Für E-Zigaretten mit Nikotin gelten innerhalb der EU die Produktvorgaben der Tabakproduktrichtlinie. Art. 20 begrenzt unter anderem:
- Nachfüllbehälter mit nikotinhaltigem Liquid auf 10 ml,
- Tanks und Kartuschen auf 2 ml,
- die Nikotinkonzentration auf 20 mg/ml.
Diese Werte beziehen sich auf Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Sie stellen jedoch keine Einfuhr- oder Reisefreimengen dar. Wer also mit einer E-Zigarette nach Spanien oder Griechenland reist, darf die 2 ml Tankgrenze nicht als zulässige persönliche Liquidmenge beim Grenzübertritt interpretieren.
E-Zigarette in Griechenland
E-Zigaretten sind in Griechenland reguliert erhältlich. Für ihre Nutzung gelten an zahlreichen öffentlichen Orten die griechischen Rauch- und Nichtraucherschutzregeln.
E-Zigarette in Spanien
Auch in Spanien sind E-Zigaretten grundsätzlich erlaubt, ihre Nutzung ist jedoch an gesetzlich festgelegten Orten eingeschränkt. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Einrichtungen des Gesundheits- und Bildungswesens sowie Bereiche des öffentlichen Verkehrs.
Fernreiseziele mit Sonderregeln: Japan, Australien und USA
E-Zigarette in Japan: bis zu 120 ml nikotinhaltiges Liquid
In Japan werden nikotinhaltige Vape-Liquids und Kartuschen arzneimittelrechtlich behandelt. Ein begrenzter persönlicher Import ist möglich.
Das japanische Gesundheitsministerium nennt für die Abfertigung ohne zusätzliches Importverfahren einen Monatsbedarf von:
- maximal 120 ml nikotinhaltigem Liquid oder
- maximal 60 Kartuschen beziehungsweise
- höchstens 000 Zügen.
Grundsätzlich kann ein Verdampfergerät und bei Bedarf ein Ersatzgerät ohne zusätzliches Importverfahren eingeführt werden. Für größere Mengen ist eine Importbestätigung erforderlich.
Der freie Verkauf nikotinhaltiger Liquids im japanischen Binnenmarkt unterliegt hingegen dem dortigen Arzneimittelrecht.
E-Zigarette in Australien: 2 Geräte, 20 Pods und 200 ml Liquid
Die australische Traveller’s Exemption erlaubt Vaping-Produkte nur in begrenzter Menge für therapeutische Zwecke.
Pro Reisendem sind maximal vorgesehen:
- 2 Vapes insgesamt,
- 20 Zubehörteile wie Kartuschen, Kapseln oder Pods,
- 200 ml Vape-Liquid.
Die Produkte müssen für die Behandlung des Reisenden oder einer von ihm betreuten Person bestimmt sein, die auf demselben Schiff oder Flugzeug einreist.
Eine private Bestellung über das australische Personal Importation Scheme ist für Vaping-Produkte nicht vorgesehen. Die TGA schließt Vapes, Liquids, Zubehör und Vape-Kits von diesem Importweg ausdrücklich aus.
Seit Oktober 2024 können Erwachsene ab 18 Jahren in teilnehmenden Apotheken therapeutische Vapes mit bis zu 20 mg/ml Nikotin ohne Rezept beziehen, sofern das jeweilige Recht des Bundesstaates oder Territoriums dies zulässt. Vor der Abgabe ist eine Beratung vorgesehen.
E-Zigarette in den USA
In den USA sind E-Zigaretten bundesrechtlich reguliert, wobei sich die zusätzlichen Regeln zwischen den Bundesstaaten und Kommunen unterscheiden.
Auf Bundesebene dürfen Händler E-Zigaretten und E-Liquids nur an Personen ab 21 Jahren verkaufen. Die FDA zählt E-Zigaretten ausdrücklich zu den von Tobacco 21 erfassten Produkten.
Für die Nutzung, die Aromen und weitere Verkaufsbeschränkungen muss zusätzlich das Recht des jeweiligen Bundesstaates bzw. des Reiseziels geprüft werden.
Brasilien: Einfuhr verboten, Eigenbesitz erlaubt
Brasilien verbietet die Einfuhr von E-Zigaretten, auch im persönlichen Reisegepäck. Der Besitz und die individuelle Nutzung für den Eigengebrauch sind hingegen nicht generell verboten.
Die ANVISA verbietet die Herstellung, den Import, den Verkauf, den Vertrieb, die Lagerung und den Transport zu kommerziellen Zwecken sowie die Werbung. Das Importverbot umfasst ausdrücklich auch die Einfuhr für den persönlichen Gebrauch und im Reisegepäck.
Für den privaten Besitz formuliert die Behörde eine andere Regel: Eine E-Zigarette für den Eigengebrauch mitzuführen bzw. zu besitzen, ist nicht generell verboten. Auch die individuelle Nutzung ist nicht grundsätzlich untersagt, in geschlossenen Gemeinschaftsbereichen gelten jedoch Rauchverbote.
Wer aus dem Ausland nach Brasilien einreist, darf daraus keine Einfuhrerlaubnis ableiten. Das Mitbringen über die Grenze bleibt verboten.
Mexiko: Einfuhr verboten, privater Besitz ausgenommen
Seit dem 17. Januar 2026 verbietet Mexiko den Import, Export, Handel, Vertrieb und Verkauf von E-Zigaretten. Der nichtkommerzielle Besitz und Konsum sind davon ausgenommen.
Art. 282 Quáter der Ley General de Salud erfasst unter anderem:
- Herstellung und Produktion,
- kommerziellen Transport und Lagerung,
- Import und Export,
- Handel und Vertrieb,
- Verkauf und Abgabe.
Der unmittelbar folgende Satz nimmt Konsum und Besitz vom Verbot aus, sofern sie nicht den genannten kommerziellen Tätigkeiten dienen. Die Reform wurde am 15. Januar 2026 veröffentlicht und ist nach den gesetzlichen Inkrafttretensregeln am 17. Januar 2026 in Kraft getreten.
Eine Vape zu besitzen und sie aus dem Ausland nach Mexiko einzuführen sind damit rechtlich unterschiedliche Vorgänge. Die Einfuhr steht ausdrücklich im Verbotskatalog.
Einweg-Vapes in Europa: was 2027 in Belgien, Frankreich, Großbritannien und Österreich gilt
In mehreren europäischen Ländern dürfen Einweg-Vapes nicht mehr regulär verkauft oder in den Verkehr gebracht werden. Die Verbote betreffen den Markt und nicht pauschal jeden privaten Besitz.
Belgien: Verkauf seit 1. Januar 2025 verboten
Seit dem 1. Januar 2025 ist der Verkauf von Einweg-E-Zigaretten in Belgien verboten. Der Föderale Öffentliche Dienst Gesundheit Belgiens führt sie ausdrücklich unter den Produkten, die nicht auf dem belgischen Markt in Verkehr gebracht werden dürfen.
Frankreich: Verkauf und Vertrieb seit Februar 2025 verboten
Frankreich verbietet seit dem 26. Februar 2025 bei vorbefüllten, nicht wiederbefüllbaren E-Zigaretten:
- Besitz zum Zweck des Verkaufs, Vertriebs oder der kostenlosen Abgabe,
- Angebot zum Verkauf,
- Verkauf,
- Vertrieb und
- kostenlose Abgabe.
Kartuschen sind ausdrücklich ausgenommen. Ein allgemeines Verbot des privaten Besitzes enthält Art. L3513-5-1 nicht.
Großbritannien: Verkauf und Abgabe seit Juni 2025 verboten
Ab dem 1. Juni 2025 ist es Unternehmen und Organisationen im Vereinigten Königreich untersagt, Einweg-Vapes zu verkaufen oder abzugeben. Das Verbot gilt für nikotinhaltige sowie nikotinfreie Geräte. Wiederverwendbare Vapes dürfen weiterhin verkauft werden.
Österreich: Inverkehrbringen 2026 verboten
Gemäß dem österreichischen TNRSG ist eine Einweg E-Zigarette ein Gerät, das weder nachgefüllt noch nachgeladen werden kann. Nachfüllbehälter, Tanks zum Nachfüllen und auswechselbare Einwegkartuschen gelten hingegen nicht als Einweg E-Zigaretten im Sinne dieser Regelung.
- Das TNRSG verbietet das Inverkehrbringen von Einweg E-Zigaretten. Für bereits vor Inkrafttreten der Regelung hergestellte oder in den Verkehr gebrachte Produkte gilt eine Übergangsfrist: Einzelhändler dürfen ihre Altbestände noch bis zum 31. Dezember 2026 an Verbraucher abgeben.
Ab 2027 endet damit auch diese Abverkaufsfrist.
Als wiederverwendbare Alternative finden Sie bei Spardampfer: Mehrweg Vapes
Einfuhr, Besitz, Nutzung und Kauf sind rechtlich getrennte Bereiche
Als Einfuhr wird das Verbringen eines Geräts über die Landesgrenze bezeichnet. Brasilien verbietet beispielsweise sogar die persönliche Einfuhr im Reisegepäck.
Der Besitz des Geräts betrifft die Zeit nach der Einreise beziehungsweise die Zeit innerhalb des Landes. Brasilien erlaubt den Besitz zum Eigengebrauch, obwohl die Einfuhr verboten ist. Auch Mexiko nimmt den nichtkommerziellen Besitz ausdrücklich vom Verbotskatalog aus.
Die Nutzung kann separat eingeschränkt sein. So verbietet Hongkong seit dem 30. April 2026 die Nutzung von Alternative Smoking Products im öffentlichen Raum.
Kauf und Verkauf werden häufig über Marktregeln geregelt. Die Einwegverbote in Frankreich, Belgien, Großbritannien und Österreich richten sich vor allem gegen den Verkauf, die Abgabe oder das Inverkehrbringen und begründen nicht allein ein allgemeines Privatbesitzverbot.
E-Zigarette im Flugzeug
Für Akkus, Handgepäck und Flüssigkeiten gelten zusätzlich die Sicherheits- und Transportregeln der Flughäfen und Fluggesellschaften. Der separate Ratgeber E-Zigarette im Flugzeug: Was ist erlaubt? behandelt diese Themen.
Die Flugregel sagt jedoch nichts darüber aus, ob eine Vape anschließend legal in das Zielland eingeführt werden darf. Thailand ist ein gutes Beispiel dafür: Die luftfahrtrechtlichen Vorschriften können den Transport eines Geräts in der Kabine erlauben, während die Einfuhr in das Land selbst verboten ist. Die thailändische Luftfahrtbehörde weist auf diesen Unterschied ausdrücklich hin.
So prüfen Sie die Vape-Regeln vor der Reise
Prüfen Sie kurz vor Abreise die Reisehinweise des Auswärtigen Amts sowie die Zoll-, Gesundheits- und Gesetzesportale des Ziellandes. Dabei sind vier Fragen relevant: Darf die Vape eingeführt, besessen, genutzt und vor Ort gekauft werden? Bei widersprüchlichen oder fehlenden Angaben sind die nationale Behörde bzw. die Auslandsvertretung die geeigneten Quellen.
Häufige Fragen zum Dampfen im Ausland
Was passiert, wenn ich in Thailand mit einer Vape erwischt werde?
Darf ich meine E-Zigarette mit in die Türkei nehmen?
Gilt ein Vape-Verbot auch beim Umsteigen?
Kann ich vor Ort eine Vape kaufen, wenn die Einfuhr verboten ist?
Sind 2 ml Tankvolumen und 20 mg/ml Nikotin EU-Reisefreimengen?
Darf ich eine Einweg-Vape mit nach Frankreich oder Österreich nehmen?
Quellen und Rechtsgrundlagen
Abruf der nachfolgenden Quellen: 22.09.2026
Thailand:
Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/thailandsicherheit-201558
Thai Customs – E-Zigaretten als verbotene Importware:
https://www.customs.go.th/cont_strc_simple_with_date.php?current_id=142329324147505f46464b4a464b49Türkei:
T.C. Ticaret Bakanlığı – Rundschreiben 2024/18:
https://ticaret.gov.tr/data/65966a8013b876fb4cb76a9d/2024-18%20Sayl%C4%B1%20Genelge.pdf
Ergänzend: aktuelle Übersicht des türkischen Handelsministeriums zum geänderten Rundschreiben 2020/7.Singapur:
Singapore Statutes Online – Tobacco and Vaporisers Control Act:
https://sso.agc.gov.sg/Act/TVCA1993
Ergänzend: Health Sciences Authority (HSA).Vietnam:
Auswärtiges Amt – aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise.Malediven:
Auswärtiges Amt – aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise.Laos:
Auswärtiges Amt – aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise.Hongkong:
Department of Health – Tobacco Control Legislation:
https://www.taco.gov.hk/t/english/legislation/legislation_asp.html
Hong Kong Customs – Alternative Smoking Products:
https://www.customs.gov.hk/en/service-enforcement-information/trade-facilitation/ASP/index.htmlIndien:
Ministry of Health and Family Welfare – Prohibition of Electronic Cigarettes Act 2019.Katar:
General Authority of Customs – Goods forbidden by Tariff:
https://customs.gov.qa/English/Tariff/Pages/Prohibited-Goods.aspxEuropäische Union:
Richtlinie 2014/40/EU, Art. 20:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014L0040Japan:
Ministry of Health, Labour and Welfare – Regelungen zum persönlichen Import nikotinhaltiger E-Zigaretten.Australien:
Office of Drug Control – Importing vaping goods into Australia:
https://www.odc.gov.au/importers/importing-vaping-goods-australia
Ergänzend: Therapeutic Goods Administration (TGA) – Informationen für Verbraucher.Brasilien:
ANVISA – aktuelle Regulierung elektronischer Zigaretten:
https://www.gov.br/anvisa/pt-br/assuntos/noticias-anvisa/2024/anvisa-atualiza-regulacao-de-cigarro-eletronico-e-mantem-proibicao
Ergänzend: ANVISA-FAQ zu Nutzung und Besitz.Mexiko:
Ley General de Salud – Art. 282 Ter und 282 Quáter:
https://www.diputados.gob.mx/LeyesBiblio/pdf/LGS.pdfArgentinien:
ANMAT und Ministerio de Salud – neuer Regulierungsrahmen seit Mai 2026.Frankreich:
Légifrance – Art. L3513-5-1:
https://www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000051246084Belgien:
FOD Volksgezondheid – Tabaksregulierung:
https://www.health.belgium.be/fr/professionnels/administration-politique/produits-consommation/reglementation-tabacGroßbritannien:
GOV.UK – Single-use vapes ban:
https://www.gov.uk/guidance/single-use-vapes-banÖsterreich:
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) – aktuelle Fassung des TNRSG:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010907
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